Die Zeiten, in denen jeder bauen und sanieren kann wie er will, sind seit dem in Kraft treten der neuen Energieeinsparverordnung endgültig vorbei.
Was Sie als Bauherr, Bauträger, Fachhandwerker, Architekt oder Planer wissen und beachten sollten, haben wir für Sie zusammengefasst.
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Die Vorschriften - die Energieeinsparverordnung & DIN 4108
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- Neubauten und Umbauten müssen möglichst dicht sein
- der Planer/Architekt muss einen Mindestluftwechsel sicherstellen
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Die Umsetzung - DIN 1946 Teil 6
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- Der Planer/Architekt muss ein Lüftungskonzept für das Gebäude vorlegen
- Zum Schutz der Gebäudesubstanz ist die nutzerunabhängige Lüftung zum Feuchteschutz zu gewährleisten
- Die Verantwortung für das Lüftungskonzept tragen alle am Bau Beteiligten: Planer/Architekt, Installateur, Bauherr
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Die Haftung - Rechtsgutachten des Bundesverbandes für Wohnungslüftung VfW
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- Passt das Lüftungskonzept nicht zu den Anforderungen des Gebäudes, setzen sich die Planer/Architekten und alle Bauausführende Haftungsrisiken für Schäden im Gebäude aus.
- Weitere Informationen finden Siehier
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Das Fazit
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- Wer den ganzen Tag zu Hause ist und hohe Energiekosten in Kauf nehmen möchte, kann weiterhin alle 2 Stunden von Hand
lüften
- Der Bauherr muss das jedoch dem Planer schriftlich bestätigen und haftet damit selbst für Feuchteschäden
- Für alle, die Energie einsparen und die Bausubstanz langfristig schützen wollen, sollte eine Lüftungsanlage fester Bestandteil der Haustechnik sein.
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